Das Selbstbestimmungsgesetz ist da

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Am 12. April beschloss der Bundestag das "Selbstbestimmungsgesetz" (SBGG).
Dieses "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" war lange ersehnt worden.
Trans-, intersexuelle und nichtbinäre Personen können jetzt beim Standesamt ihren Eintrag ändern lassen.

Betroffene spüren oft schon in der Pubertät eine andere sexuelle Identität.
Bisher maßten sich überwiegend männliche Abgeordnete an, diesen Menschen dieses Recht zu verwehren.
Auch die letzte Bundestagsdebatte dazu war einmal mehr ein peinlicher Auftritt von CDU/CSU und AfD.