Impressum

Nur ausschließlich private Webseiten sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Die Pflicht, auf der eigenen Website ein Impressum verfügbar zu machen, trifft also nicht nur große Unternehmen, sondern auch Webseiten von Einzelpersonen oder Einzelunternehmern. Die Rechtsprechung ist bei der Beurteilung „privat oder nicht“ sehr streng. Bereits ein Werbebanner oder Links von Partnerprogrammen können ausreichen. Die Website gilt dann nicht mehr als privat und benötigt nach § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum.