Gensdarmerie

Gendarmerieposten (Gendarmeriekasserne)

Am 8. Juni 1849 schuf Kaiser Franz Joseph I. mit den Worten "Ich genehmige die Errichtung einer Gendarmerie in Meinem Reiche" eine Sicherheitseinrichtung, die im damals zweitgrößten Land Europas zwischen Adria und den Karpaten, der Schweiz und den Transsilvanischen Alpen für Schutz und Sicherheit sorgen sollte. Er ahnte sicher nicht, dass er eine Institution aus der Taufe gehoben hatte, die ihn, seine Monarchie, zwei Weltkriege sowie einige andere Regierungsformen überstehen sollte.

Es war ein aus vielen kleinen und kleinsten Gendarmeriedienststellen bestehendes System, besetzt mit einigen Gendarmen, die jeweils Rayone zugeteilt bekamen, die sich nach den Gemeinde- bzw. topographischen Grenzen ausrichteten. Gelegentlich mietete sich eine Gendarmerie auch in der Kammer eines Bauernhauses ein.
Die einzelnen Dienststellen waren dem Bezirks- bzw. den Gendarmerieabteilungskommanden bzw. dem Landesgendarmeriekommando und dem Ministerium für Inneres unterstellt.
Durch die Zusammenlegung mit der Polizei, ist die Gendarmerie inzwischen ein Kapitel österreichischer Geschichte.

Um 1900 war die Schreibweise noch "GENSDARMERIE", aus dem Französischen "bewaffnete Menschen".

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