ADOLF EICHMANN

Beschreibung

Karl Adolf Eichmann (* 19. März 1906 in Solingen; † 31. Mai 1962 in Ramla bei Tel Aviv, Israel), SS-Obersturmbannführer, war als Leiter des für die Organisation der Vertreibung und Deportation der Juden zuständigen Referats des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) zentral mitverantwortlich für die Ermordung von schätzungsweise sechs Millionen Menschen im weitgehend besetzten Europa. Im Jahr 1960 wurde er von israelischen Agenten aus Argentinien nach Israel gebracht, wo ihm der Prozess gemacht wurde. Zwei Jahre später wurde er zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Protokollführer der Wannseekonferenz

Bei der Wannseekonferenz im Jahre 1942, auf der die bereits vorher beschlossene sog. Endlösung der Judenfrage koordiniert wurde, war Eichmann Protokollführer. Schon ein Jahr zuvor hatte er das Vernichtungslager in Auschwitz-Birkenau besucht. Eichmann leitete auch selbst Deportationen von Juden in dieses Lager. So war er dann auch nach der deutschen Besetzung Ungarns im Frühling und Frühsommer 1944 Hauptverantwortlicher für die in Ungarn erst jetzt einsetzenden Massendeportationen in die Vernichtungslager. Gleichzeitig verhandelte er im Auftrag Himmlers gemeinsam mit Kurt Becher mit dem jüdischen Hilfskomitee in Budapest über den Freikauf einzelner jüdischer Gefangener. Eichmann hatte Überblick über die industrielle Vernichtung von Menschen nach 1941 und soll alle größeren Vernichtungslager besucht und Ermordungen in Augenschein genommen haben, um die Vernichtungsmethodik vom Schreibtisch aus rationalisieren zu können. Trotz seiner besonderen Stellung innerhalb der SS begegnete Eichmann Hitler nie persönlich.

Prozess und Hinrichtung

Eichmann war neben John Demjanjuk der einzige Nationalsozialist, der jemals in Israel vor Gericht gebracht wurde. Der Prozess gegen Adolf Eichmann vor dem Jerusalemer Bezirksgericht (Aktenzeichen 40/61) begann am 11. April und endete am 15. Dezember 1961 mit dem Todesurteil. Das Urteil – Tod durch den Strang – wurde in zweiter Instanz am 29. Mai 1962 durch das Berufungsgericht bestätigt.

Die von dem israelischen Generalstaatsanwalt Gideon Hausner ausgearbeitete Anklageschrift umfasste fünfzehn Punkte. Darin wurden Eichmann u. a. „Verbrechen gegen das jüdische Volk“, „Verbrechen gegen die Menschheit“, „Kriegsverbrechen“ und die „Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation“ vorgeworfen.

Im Verlauf des Verfahrens wurden mehr als einhundert Zeugen aufgerufen und Tausende von Dokumenten als Beweismaterial vorgelegt. Insbesondere die Zeugenaussagen der Überlebenden der Konzentrationslager trugen mit dazu bei, dass die Schrecken der Verfolgung und Vernichtung der europäischen Juden einer breiten Öffentlichkeit ins Gedächtnis gerufen wurden. Die internationalen Medien berichteten ausführlich über diesen spektakulären Prozess, und Adolf Eichmann wurde rasch zum Stereotyp eines NS-Schreibtischtäters. Vor allem auch in der deutschen Öffentlichkeit stieß der „Fall Eichmann“ auf großes Interesse. Alle großen deutschen Tageszeitungen sowie das Fernsehen berichteten ausführlich und nahezu täglich über den Jerusalemer Prozess.

Eichmann beharrte von Beginn des Prozesses bis zum Schluss darauf, dass er im juristischen Sinne unschuldig sei und berief sich darauf, nur auf Befehl von Vorgesetzten gehandelt zu haben. Menschlich habe er sich durch die Mitwirkung an der Deportation aber schuldig gemacht. Gleichzeitig bot er an, öffentlich Suizid zu begehen, da Reue nur etwas für kleine Kinder sei, Sühne aber so möglich wäre. Das Todesurteil wurde am 31. Mai 1962 kurz vor Mitternacht im Gefängnis von Ramleh vollstreckt. Sein Leichnam wurde verbrannt und die Asche ins Meer gestreut. Er ist der bislang einzige Mensch, der von der israelischen Justiz hingerichtet wurde.

(Quelle: Wikipedia; Bilderkomposition: eigene, Haus der Wannseekonferenz, Berlin)


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