Purpurblütiges Knabenkraut, (Dactylorhiza purpurella)

Beschreibung

So schön es ist, eine persönlich noch nicht bekannte Orchidee zu finden, überwiegt dabei doch die Sorge, Zeuge einer nicht gestatteten "Bereicherung" der Pflanzenwelt in einem geschützten Biotop zu sein. Sogenannte Ansalbungen, Ausbringungen gebietsfremder Pflanzen, die nicht im Rahmen der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung stattfinden, sind in Deutschland nach § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes genehmigungspflichtig.
Bei dieser aus dem Norden Europas stammenden Art lag mit Sicherheit keine derartige Genehmigung vor.
Allerdings bietetet der spezialisierte Handel diese Orchidee zum Verkauf an.
Vielleicht ist sie auch auf diesem Weg im NSG
gelandet, wo sie als Florenverfälschung nicht hingehört.