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Der Frauenschuh gilt nach der Roten Liste als gefährdet und ist nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Er fällt als prioritäre Art unter die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Anhang 2 und steht damit unter besonderem Schutz der Europäischen Union. Hieraus ergibt sich für Deutschland für den Erhalt der Art eine besondere Verantwortung und eine Berichtspflicht gegenüber der EU. Der Schutz der Vorkommen wird dadurch auch zu einer behördlichen Obliegenheit. https://www.deutschlands-natur.de/pflanzenarten/orchideen/frauenschuh/