Zivildienst 1988

Beschreibung

Aus dem Jahresalbum 1988 selbst gesehen während eines Arbeitsspazierganges.

"Ein Zivildienstleistender soll eigentlich arbeitsmarktpolitisch neutral eingesetzt werden, d. h. er soll keinen Ersatz für eine reguläre Arbeitskraft darstellen, um somit dem Arbeitsmarkt keine Stellen zu entziehen. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Zivildienstgesetz, aber aus dem Anerkennungsbescheid des Bundesamts für Zivildienst. Dort wird den Dienststellen diese als Auflage mitgegeben. Eine Überprüfung dieser Bestimmung erweist sich als schwierig, auch weil der ZDL die Dienststelle Geld kostet und daher auch Tätigkeiten ausführen soll, die die Ausgaben rechtfertigen. Hinzu kommt, dass ZDL wegen der niedrigen Bezahlung sehr günstige Vollzeitkräfte sind, so dass es schon rein wirtschaftlich interessant ist, sie im vollen Umfang einzusetzen. In der Realität erledigen ZDL daher häufig Tätigkeiten, die im Normalfall von regulär bezahlten Arbeitskräften hätten ausgeführt werden müssen. Von Sozialverbänden – also den Zivildienststellen, die Zivildienstleistenden beschäftigen – wird daher immer wieder beklagt, dass bei Abschaffung der Wehrpflicht – und somit des Zivildienstes – das deutsche Pflegesystem zusammenbrechen würde.[5] Eine Studie von 1993 besagt, dass die Abschaffung des Zivildienstes volkswirtschaftlich gesehen von leichtem Vorteil sei. Praktische Erfahrungen gibt es in einigen Krankenhäusern, die ihre Zivildienststellen abgebaut haben und nicht nur die Finanzen, sondern vor allem das Betriebsklima verbessern konnten."

Auszug Wikipedia

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