Handfeuermelder (2)

Beschreibung

Ein Handfeuermelder (früher auch Druckknopfmelder, in Deutschland durch DIN 14675, in Österreich durch ÖNORM EN 54-11 in Handfeuermelder umbenannt) ist ein roter nicht-automatischer Brandmelder. Er ist durch eine Glasscheibe geschützt, die bei Gebrauch eingeschlagen werden muss. Durch anschließendes Drücken des Knopfes wird an der Brandmelderzentrale ein Alarm ausgelöst. Ein betätigter Handfeuermelder kann nur durch einen zugelassenen Techniker oder durch die Feuerwehr zurückgestellt werden. Es soll so auch der Missbrauch verhindert werden, welcher strafbar ist. Feuermelder sind in einem Brandschutzplan durch ein spezielles Piktogramm gekennzeichnet.

Handfeuermelder müssen immer in roter Farbe (RAL 3000) ausgeführt werden. Andersfarbige sind keine Feuermelder und können für Zusatzbrandschutzeinrichtungen vorgesehen sein. So lösen blaue Handmelder oder Handmelder ohne die Aufschrift Feuerwehr nur Alarm in einem Objekt aus (Hausalarm), der nicht zu einem Alarm bei der Feuerwehr oder Polizei führt. Gelbe, graue, blaue und weiße Handmelder lösen eine Rauchabzugsanlage (für diese ist neuerdings nur die Farbe Orange zugelassen) oder auch eine manuelle Brandbekämpfungseinrichtung (beispielsweise CO2-Löschanlage) aus.

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