Bei der Kirche / Friedhof in Würenlos, hinten das Dach der denkmalgeschützten Mühle von 1422.
Mir ist das Wort "Versäuberung" noch nie begegnet. Im Netz habe ich in der Freiamt- Gemeinde Rottenschwil, folgendes gefunden:
Es wurde wieder vermehrt festgestellt, dass Hundehalter/innen beim Versäubern der Hunde die Hinterlassenschaften einfach liegen lassen. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt versäubern respektive die Hundehalter sind gemäss Polizeireglement verpflichtet den Hundekot aufzunehmen und in den Robidog- Behältern zu entsorgen.
Das Versäubern auf Privatgrund Dritter ist nicht gestattet. Der Gemeinderat Rottenschwil dankt allen pflichtbewussten Hundehalter/innen, die die Hinterlassenschaften ihrer Tiere aufnehmen und sachgerecht entsorgen.