Köln .... und seine Kranhäuser

Als Kranhäuser wird die architektonische Gesamtheit der drei 61,60 bis 61,91 Meter hohen, 70,20 Meter langen und 33,75 m breiten Hochhäuser im Kölner Rheinauhafen in der Altstadt-Süd bezeichnet.

Der Kölner Rheinauhafen hatte seine Funktion als Rheinhafen durch Veraltung der Hafenanlagen und durch andere konkurrierende Kölner Häfen verloren. Deshalb beschloss der Rat der Stadt Köln am 13. Juli 1976 die Umwandlung des Hafengeländes in eine „Freizeit- und Erholungsanlage“. Dazu gehörte die Sanierung von teilweise denkmalgeschützten alten Hafenbauwerken, aber auch der Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern. Zur letzteren Kategorie gehörten die vom Aachener Architekten Alfons Linster und dem Hamburger Architekturbüro Bothe, Richter, Teherani (BRT) entworfenen Gebäude, die in ihrer Form (ein umgedrehtes L) drei Hafenkränen mit Auslegern in Richtung Rhein nachempfunden sind. Im Urheberrechtsstreit zwischen dem Hamburger Architekturbüro und Linster hatte der Bundesgerichtshof am 26. Februar 2009 entschieden,[1] dass der beklagte Alfons Linster nach § 10 Abs. 1 UrhG als Miturheber der Kranhäuser des „Workshop-Entwurfs“ anzusehen ist. Das der Häfen und Güterverkehr Köln gehörende Grundstücksareal wurde im November 2006 zwecks Errichtung der Kranhäuser von privaten Investoren erworben.

Quelle : Wikipedia https://de.wikipedia.org