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Als Justizvollzugsanstalt wird in Deutschland eine Strafvollzugsbehörde bezeichnet, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe oder Untersuchungshaft zu vollziehen. Ersatzfreiheitsstrafe, Abschiebehaft oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, wird gleichfalls in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt. Der Vollzug des Jugendarrestes hingegen erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten. Mit dem Begriff Justizvollzugsanstalt wird zugleich auch die Gesamtheit der Gebäude an einem Standort als solche bezeichnet.

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