Unbefugten ist der Zutritt verboten ...

Zutritt ist zunächst physisch der Zugang zu einem Raum, beispielsweise durch einen Durchlass. Dieser Durchlass kann verriegelt sein, dann begehrt jemand, der den Raum betreten möchte, Zutritt.

Technisch sind Systeme der Haustechnik, speziell der Zutrittskontrolle, geeignet, jemandem, der Zutritt begehrt, diesen ohne Beteiligung einer weiteren Person zu gewähren. Früher war dies die Aufgabe des Wächters oder Beschließers, der mit einem entsprechenden Satz oder Bund an Schlüsseln ausgestattet war.

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