Andreaskirche der Landeshauptstadt von NRW

Die Andreaskirche ist eine Klosterkirche in der Altstadt von Düsseldorf. Eigentümer des Kirchengebäudes, das unter Denkmalschutz steht, ist das Land Nordrhein-Westfalen, das das Kirchenpatronat vom Freistaat Preußen übernahm.

Die Andreaskirche war in der Residenzstadt Düsseldorf die Hof- und Jesuitenkirche. Erbprinz Wolfgang Wilhelm war 1613 gegen den Willen seines Vaters Philipp Ludwig zum Katholizismus übergetreten, um im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit die Interessen des Hauses Pfalz-Neuburg gegen seinen Hauptwidersacher Johann Sigismund von Brandenburg zu behaupten. Nach seinem Regierungsantritt (1614) rief Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm 1619 die Jesuiten ins Herzogtum Jülich-Berg.

Bereits 1620 hatte Wolfgang Wilhelm von der Witwe Johann von Ossenbruchs für 7.400 Reichstaler und einen „Verzichtspfennig“ von 150 Reichstalern ein großes Grundstück im Bereich der Hunsrückenstraße mit Haus, Hof und Garten für die Jesuiten erworben. Das Haus wurde ab 1621 von den Jesuiten bewohnt. Der östliche Bereich des Grundstückes, überwiegend Gartengelände, wurde als Bauplatz für eine auf Anregung dieses Ordens geplante Kirche verwendet. Den Bau unterstützte der Landesherr mit 4.000 Reichstalern. Die Grundsteinlegung dieser dem Apostel Andreas geweihte Kirche erfolgte am 5. Juli 1622 mit der Segnung durch den Kölner Weihbischof Otto Gereon.

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